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Was noch vor dem »Letzten Willen« kommt: Der vorletzte.

Wenn Sie fürs Alter planen, wollen Sie sicher nicht nur Ihre Erben versorgt wissen. Sondern bestimmt auch sich selbst. Denn im Alter kann einiges passieren.

Sie können mit Ihrem »vorletzten Willen« vorsorgen: Wenn Sie einmal hilflos werden sollten, bestellt das Gericht zwar einen Betreuer. Aber der ist nicht unbedingt Ihr Wunschkandidat. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie die Auswahl dagegen beeinflussen.

Noch umfassender sind Sie mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert. Dann kann nämlich jemand, dem Sie vertrauen, Ihre Angelegenheiten für Sie regeln. Selbst wenn Sie das nicht mehr können. Etwa wegen eines Unfalls oder einer Krankheit. Besonders wichtig ist übrigens auch eine Bankvollmacht. Damit eine Vertrauensperson notfalls Ihre Geldangelegenheiten erledigen kann. Gilt die Vollmacht über Ihren Tod hinaus, lässt sich das meiste noch dazu schneller abwickeln. Weil sich der Bevollmächtigte nicht zusätzlich legitimieren muss. Egal, ob er Erbe ist oder nicht.

Wenn es um Fragen der medizinischen Behandlung geht, oder – noch entscheidender – um »lebensverlängernde Maßnahmen«, können Sie eine so genannte Patientenverfügung treffen. Denn wenn man Sie schon nicht mehr fragen kann, sollten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig geäußert haben.

Damit Ihre Vorsorgevollmacht nicht übersehen wird, können Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Zugegeben, Vollmachten aller Art haben weitreichende Folgen. Sie sollten sich deshalb auch nur auf fachkundige Beratung und juristisch genaue Formulierungen verlassen. Und auf einen Rat, wie Sie am besten kontrollieren können, dass die Vollmacht auch in Ihrem Sinn umgesetzt wird: Auf den Rat Ihres Notars.