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Auch in Ehe und Familie ...Beratung durch den Notar

Probleme plant man nicht. Probleme tauchen plötzlich auf. Aus heiterem Himmel. Auch in den Familien. Also - besser nicht warten, bis es zu spät ist! Sie können einiges regeln, noch bevor etwas passiert. Am besten tun Sie das mit Ihrem Notar. Weil Ihnen so mancher notarielle Rat oder Vertrag den Gang zum Gericht ersparen kann. Immerhin schöpft Ihr Notar nicht nur aus der Erfahrung vieler Leben. Sondern er hat auch das notwendige Wissen für sinnvolle Regelungen. Obendrein berät er Sie ganz unabhängig. Er ergreift also nicht Partei, sondern allenfalls die Initiative. Und dass der Notar dabei an manches denkt, was Ihnen nicht im Traum einfallen würde, kann Ihnen nur helfen. Vor allem, wenn es um Ihre ganz persönlichen Angelegenheiten geht.

Diese Seiten können Ihnen ein paar Anregungen geben, wie Sie Ihr Privatleben auch rechtlich am besten gestalten können. Ob mit oder ohne Trauschein. Ob mit oder ohne Kinder. Adoption inbegriffen.

Der Ehevertrag

Fast jede dritte Ehe scheitert. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen vorzubeugen.

Zur Unparteilichkeit verpflichtet, berät der Notar über alle Gestaltungsmöglichkeiten und paßt den Ehevertrag den persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Ehegatten an. Da wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, ist die notarielle Beurkundung des Ehevertrages vorgeschrieben.

Ist kein notarieller Ehevertrag geschlossen, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Soll eine vollständige Trennung der Vermögensmassen jedes Ehegatten erreicht werden, kann durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden. Oftmals werden die Interessen der Ehegatten durch eine Abänderung des gesetzlichen Güterstandes (modifizierte Zugewinngemeinschaft) besser gewahrt. Nur noch selten wird der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart.

In einem Ehevertrag können neben Regelungen über den Güterstand durch Unterhaltsvereinbarungen die Höhe und Dauer eventueller Unterhaltsansprüche für den Fall der Scheidung nahezu beliebig festlegt werden. Entsprechendes gilt für den Versorgungsausgleich.

 

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Da die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung in diesem Fall grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen.

Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern.

Durch Vollmachten und andere Vereinbarungen kann Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen werden. Da der nichteheliche Partner kein gesetzliches Erbrecht hat, sollten die Partner durch Erbvertrag oder Testamente die Erbfolge entsprechend ihrer Wünsche regeln.

Als unparteiischer Berater hilft der Notar beim Abschluss des individuellen, den konkreten Bedürfnissen angepassten Partnerschaftsvertrages. Bei Absprachen über Grundbesitz, Schenkungsversprechen, erbvertraglichen Regelungen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung.

 

 

Scheidung

Neben den persönlichen Belastungen, die eine Scheidung mit sich bringt, ist der Gang zum Scheidungsrichter oft lang und teuer. Sind sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte der Scheidung einig, können sie eine Scheidungsvereinbarung abschließen, die das Gerichtsverfahren verkürzt und Kosten erspart. Das Gericht spricht dann eine einverständliche Scheidung aus.

Daneben können beim Notar aber auch weitere Fragen abschließend geklärt werden, z. B. die Vermögensverteilung. Vor allem bei Vorhandensein von gemeinsamen Immobilien oder bei gemeinsamen Schulden empfiehlt es sich, eine einverständliche Lösung zu finden.

Oft sollen in erbrechtlicher Hinsicht die noch bestehenden gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte der Eheleute untereinander ausgeschlossen werden. Im Einzelfall können auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden.

Als unparteiischer Amtsträger achtet der Notar auf die Interessen beider Ehegatten. Seine Schweigepflicht garantiert die absolute Vertraulichkeit.

Liebe ohne Grenzen - aber mit Ehevertrag

Dass die Liebe keine Grenzen kennt, wird auch durch die steigende Zahl gemischt-nationaler Ehen bewiesen. Wer vorübergehend ins Ausland versetzt wird oder dort studiert, kehrt nicht selten mit dem Mann oder der Frau fürs Leben heim. Auch hierzulande werden viele Ehen mit ausländischen Mitbürgern geschlossen. Wenn die Liebe grenzenlos ist, denkt kaum jemand an die rechtlichen Risiken, die bei gemischt-nationalen Ehen drohen. Dabei ist ein kühler Kopf geboten: Wer nicht aufpasst, kann eine böse Überraschung erleben, wenn die Folgen der Ehe ausländischem Recht unterliegen. Denn selbst innerhalb Europas sind die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen noch groß. Durch einen notariellen Ehevertrag können die Ehepartner frühzeitig Unsicherheiten beseitigen und Ungerechtigkeiten vermeiden.

Dass die Standesämter hierzulande von heiratswilligen Ausländern aufwändige Nachweise der „Ehefähigkeit“ verlangen, ist bei den Betroffenen weithin bekannt. In manchen Nachbarländern wie Dänemark hat sich ein regelrechter Heiratstourismus entwickelt, um gemischt-nationalen Paaren aus Deutschland möglichst einfach und kostengünstig zum Trauschein zu verhelfen. Das eigentliche Problem steckt jedoch an anderer Stelle: Nach welchem nationalen Recht richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten während der Ehe? Und was gilt für die Scheidung, wenn es in der Ehe kracht?

Auch bei Ehepaaren, die schon längere Zeit in Deutschland leben, können sich die „güterrechtlichen“ (wirtschaftlichen) Wirkungen der Ehe überraschenderweise nach ausländischem Recht richten. Wer während eines längeren Aufenthalts in den USA eine dort lebende Schweizerin geheiratet hat, ist aus deutscher Sicht in einem Güterstand US-amerikanischen Rechts verheiratet, selbst wenn die Eheleute einige Jahre nach der Heirat endgültig nach Deutschland gezogen sind. Das ausländische Recht bestimmt in einem solchen Fall etwa über den Zugewinnausgleich bei der Scheidung. Hier kann eine notariell zu beurkundende Rechtswahl sinnvoll sein, durch die für die Zukunft das deutsche Güterrecht gewählt wird.

Wer vor oder während der funktionierenden Ehe einen Ehevertrag abschließt, ist weder unromantisch noch ein hoffnungsloser Pessimist. Ein Ehevertrag beugt vor, wie Sicherheitsgurt und Airbag im Auto. Ehegatten, die einen fairen Ehevertrag schließen, können sicher sein, dass ihre Vereinbarungen im Falle einer Scheidung berücksichtigt werden. Daher empfiehlt es sich für alle Paare, frühzeitig den Weg zu einem Notar zu suchen, um sich dort sachkundig und unparteiisch beraten zu lassen. Dabei muss es nicht zwangsläufig zum Abschluss eines Ehevertrags kommen. Ob und mit welchem Inhalt der Notar zum Ehevertrag rät, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Regelungen von den Ehegatten im konkreten Einzelfall als gerecht und angemessen betrachtet werden.

Am besten ist es natürlich, wenn schon vor der Eheschließung ein notarieller Ehevertrag geschlossen wird. Falls der gemeinsame Lebensmittelpunkt auf längere Sicht in Deutschland liegen soll, ist die Wahl deutschen Rechts regelmäßig zu empfehlen und zumindest für die güterrechtlichen Fragen zumeist auch möglich. Auf der Grundlage einer solchen Wahl des deutschen Rechts lassen sich vertragliche Änderungen des gesetzlichen Güterstandes (z.B. eine Gütertrennung oder Modifizierungen der Zugewinngemeinschaft) vereinbaren. Sinnvoll kann gerade bei gemischt-nationalen Ehen auch die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses sein. In einem solchen Verzeichnis wird festgehalten, wem was gehört und wer zu gemeinsamen Anschaffungen wie viel beigetragen hat.

Gerade bei echten „Multi-Kulti-Ehen“ kann es empfehlenswert sein, die geplante Rollenverteilung in der Ehe vertraglich zu regeln. Um Konflikten vorzubeugen, können im Ehevertrag zum Beispiel die Pflicht zur Einehe oder das Recht der Frau auf Berufstätigkeit festgehalten werden. Auch Regelungen über den regelmäßigen Aufenthaltsort der Kinder nach Trennung der Eltern können im Ehevertrag getroffen werden.

Nicht übersehen werden sollten - auch bei jungen Ehepartnern - erbrechtliche Fragen. Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem ausländischen Heimatrecht. Im Ausland gelegener Grundbesitz kann ebenfalls zur Anwendung ausländischen Erbrechts führen. Der Notar berät umfassend über alle erbrechtlichen Fragen und zeigt flexible Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament oder Erbvertrag auf.

Wegen der komplexen Rechtslage sollte der Gang zum Notar für gemischt-nationale Paare selbstverständlich sein. Die deutschen Notare sind zur Neutralität verpflichtet. Sie können daher eine für beide Eheleute gerechte und berechenbare Regelung ausarbeiten. Bei schwierigen Fragen zum ausländischen Recht können sie - ohne Mehrkosten für die Mandanten - auf Rechtsgutachten eines von allen Notaren gemeinsam finanzierten Forschungsinstituts (Deutsches Notarinstitut) zurückgreifen. Insgesamt bietet die Beratung durch den Notar für beide Partner die Chance, eine maßgeschneiderte vertragliche Regelung der Rechtsfolgen einer Ehe zu entwickeln.